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Globales Stellenbudget: Sinnvoll – aber nur mit klarer Kostengrenze

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung eine Änderung des Personalreglements. Künftig soll nicht mehr für jede Abteilung einzeln festgelegt werden, wie viele Stellenprozente bewilligt sind. Stattdessen soll ein globales Stellenbudget gelten.

Dieser Ansatz ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die konkrete Organisation der Verwaltung und die Verteilung der personellen Ressourcen sind operative Aufgaben. Es ist sinnvoll, wenn der Gemeinderat und die Verwaltung flexibel reagieren können, wenn sich Aufgaben verschieben oder in einzelnen Bereichen mehr Unterstützung benötigt wird.

Das bisherige System mit fixen Stellenprozenten pro Abteilung war dagegen starr. Es konnte dazu führen, dass Stellen zwar bewilligt, aber über längere Zeit nicht oder gar nie besetzt wurden. Gleichzeitig fehlte dadurch teilweise die Flexibilität, Personal dort einzusetzen, wo es tatsächlich gebraucht wird.

Entscheidend ist aber ein anderer Punkt: Die Gemeindeversammlung muss weiterhin die finanzielle Oberaufsicht behalten.

Denn für die Bevölkerung ist am Ende nicht entscheidend, ob eine Stelle in der einen oder anderen Abteilung geführt wird. Entscheidend ist, wie hoch die gesamten Personalkosten der Gemeinde sind. Diese Kosten werden durch Steuergelder finanziert und müssen deshalb transparent und demokratisch kontrollierbar bleiben.

Ein globales Stellenbudget darf deshalb nicht zu einem finanziellen Blankocheck werden. Wenn die bisherigen Stellenprozente pro Abteilung wegfallen, braucht es als Ausgleich eine klare Obergrenze bei den jährlichen Personalkosten in Schweizer Franken.

Man sollte den Antrag deshalb ergänzen: Neben dem globalen Stellenbudget ist ausdrücklich ein maximales jährliches Personalbudget festzulegen. Wird diese finanzielle Obergrenze überschritten oder soll sie erhöht werden, muss der Gemeinderat der Gemeindeversammlung einen entsprechenden Antrag zur Genehmigung vorlegen. Im Zweifel müsste man ansonsten das gesamte Budget wegen den Personalkosten ablehnen oder gar ein Referendum führen, was auf die Dauer wenig zielführend ist und die Kosten in die Höhe treibt.

So bleibt die operative Flexibilität erhalten – aber die finanzielle Kontrolle bleibt dort, wo sie hingehört: bei der Gemeindeversammlung.


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